Sammelverbot für Amazon, Facebook und Google

Am 25. 05. 2018 trateine Verordnung in Kraft, die jeden Betreiber einer Website betrifft: Die DSGVO. Für Österreicher kein Grund zu Panik, aber man sollte sich trotzdem darum kümmern.

Das Gfrett mit der Datenschutzerklärung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europaweite Verordnung, die den Umgang mit jeder Art von Daten regeln soll.

Wir wissen alle, wer mit der DSGVO gmeint ist: Facebook, Google, Amazon und tausende angeschlossene Firmen und „Forschungsinstitute“ sollen es nicht ganz zu bunt treiben mit den gewonnenen Daten.

Nun kann man nicht einfach eine lange Liste aller „Gemeinten“ veröffentlichen, weil sonst morgen schon Neue wie die Schwammerl aus dem Boden wachsen – also gilt das gleiche Gesetz für alle. Und zwar großräumig. Ab 25. 05. 2018

Was sind „personenbezogene Daten“?

Man muss diesen Begriff sehr weit fassen: Jedes eMail, das Sie bekommen, sind personenbezogene Daten. Jedes Foto, auf dem Personen abgebildet sind. Jede Adresse, die Sie später für die Rechnung benötigen - und sogar die Rechnung selbst.

Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Adressen und Rechnungen nur auf Papier haben!

Also: Sie haben Daten und Sie müssen erklären, was Sie mit diesen machen. Darum geht es.

Wer braucht eine Datenschutzerklärung?

Das ist einfach: Jeder, der eine zeitgemäße Website betreibt und/oder gewerblich tätig ist. Zwar wäre eine Website theoretisch auch so zu betreiben, dass die Erklärung nicht nötig ist, in der Praxis deutet das Wort „zeitgemäß“ schon darauf hin: Das geht nur mit Steinzeit, und es ist unwahrscheinlich, dass man heute noch irgendwo unberührte Steinzeit vorfindet.

Gleiches gilt für gewerbliche Tätigkeit: Wer einen Computer besitzt (das kann auch ein Handy sein), sammelt Daten und muss sich deklarieren.

Als erster Angriffspunkt (im wahrsten Sinne des Wortes) gilt natürlich die Website: Es ist einfach, von außen großflächig "Verfehlungen" zu finden, und da theoretisch JEDER ein Geschädigter sein kann, lässt sich damit auch gut verdienen.

Woher nehmen und nicht stehlen

Zuerst mal ganz klar: Von irgendwo eine Datenschutzerklärung per Copy/Paste in die eigene Website einfügen – das geht nicht! Auch Datenschutzerklärungen unterliegen dem Urheberrecht.

Eine gängige Quelle für eine Datenschutzerklärung ist:

https://datenschutz-generator.de/

Für Mitglieder der Wirtschaftskammer gibt es einige Muster - ich hätte mir etwas mehr Information dazu erwartet.
https://www.wko.at/...website-datenschutzerklaerung.html

Tu Felix Austria

In Deutschland wird – nicht ganz unbegründet – die größte Abmahnwelle aller Zeiten erwartet, was sehr seltsame Blüten treibt: Die Webmaster entfernen der Reihe nach ihre Kontaktformulare, Google-Dienste, Kommentarfelder. Es wird sogar vorkommen, dass am 25. 05. 18 einige Websites ganz abgeschaltet werden, um ja nicht bei der ersten Abmahnwelle dabei zu sein.

In Österreich wurde nicht - wie viele behaupten - das Gesetz entschärft, sondern die möglichen Sanktionen kalmiert. Statt gleich einmal sehr hohen Strafen aufgrund schwammiger Formulierungen gibt es in Österreich nur Verwarnungen, erst im Wiederholungsfall können Strafen ausgesprochen werden.

Dennoch: Ein gewisses Mindestmaß an Bemühung ist nötig, weil man nicht sofort erfahren wird, ab wann „scharf gestellt wird“ - und das wird passieren.

 

Unsere Datenschutzerklärung

Ja klar haben wir eine. Im Detail wird noch gefeilt daran, aber immerhin. Hier ist sie: Datenschutzerklärung